Am USZ gilt ab Donnerstag, 12. März 2020, 18.00 Uhr, ein Zutrittsverbot für Besucherinnen und Besucher. Ausnahmen gelten für ausserordentliche Patientensituationen.
Als Präventionsmassnahme gegen das Coronavirus haben Besucherinnen und Besucher keinen Zutritt mehr zum USZ. Damit soll das Risiko für eine Ansteckung von Patientinnen und Patienten sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern reduziert werden. Ausgenommen vom Verbot sind Besuche für Patienten in ausserordentlichen Situationen, dazu gehören Eltern von Kindern, Partner von Gebärenden sowie nahe Angehörige von sterbenden Menschen oder unterstützungsbedürftigen Patienten.
Das Besuchsverbot gilt bis auf Weiteres. Es werden Zutrittskontrollen durchgeführt.