Organisation

Der Spitalrat als oberstes Führungsgremium, die Spitaldirektion als operative Führungsinstanz und acht klinik- und bereichsübergreifende Direktionen tragen gemeinsam die Verantwortung für das Universitätsspital Zürich.

Das USZ ist als «Anstalt des kantonalen öffentlichen Rechts» mit eigener Rechtspersönlichkeit und Sitz in Zürich organisiert. Es erfüllt den medizinischen Versorgungsauftrag, wie er im Gesetz über das Universitätsspital Zürich vom 19. September 2005 geregelt ist.

Zum Organigramm

Wem gehört das USZ?

Eigentümer des USZ ist der Kanton Zürich. Die Gesundheitsdirektion ist dem Spitalrat vorgelagert und bildet die Aufsicht, der Kantonsrat stellt sodann die Oberaufsicht dar. Neue Mitglieder für den Spitalrat schlägt die Gesundheitsdirektion dem Gesamtregierungsrat zur Wahl vor. Von Seiten Kantonsparlament zeichnen die parlamentarische Aufsichtskommission für Bildung und Gesundheit (ABG) in Bezug auf die Oberaufsicht sowie die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (KSSG) in gesundheitspolitischen Themen für das USZ zuständig und fungieren etwa als vorberatende Kommissionen für das Kantonsparlament, wie kürzlich bei der Revision des USZ Gesetzes.