Der Wirkstoff Liraglutid unterstützt die Gewichtsreduktion, indem er das natürliche Sättigungsgefühl imitiert. Schon seit längerem beweisen Studien seine Wirksamkeit. Neu ist ein entsprechendes Präparat auch kassenpflichtig. Weil es nur begleitend eingesetzt werden soll, darf das Medikament ausschliesslich von Fachärzten und spezialisierten Zentren verschrieben werden – etwa dem Adipositas Zentrum des Universitätsspitals Zürich.
Wer an Adipositas leidet, hat ein gestörtes Hungergefühl. Eine wichtige Rolle spielt hier unter anderem das Hormon GLP1, das nach Mahlzeiten ausgeschüttet wird und für ein natürliches Sättigungsgefühl sorgt. Der Wirkstoff Liraglutid imitiert dessen Effekt: Einerseits sorgt er dafür, dass sich der Magen weniger schnell entleert. Andererseits steuert er die Prozesse im Hirn, die für das Sättigungsgefühl verantwortlich sind.
Entsprechende Präparate werden schon länger in der Diabetes-Therapie eingesetzt, denn sie reduzieren auch den Blutzucker. In der Folge zeigten zahlreiche Studien, dass Medikamente mit Liraglutid auch zur Gewichtsreduktion beitragen. Wer sich ein solches Präparat täglich spritzt, erleidet zudem seltener Herz-/Kreislaufereignisse.
Bis anhin gab es in der Schweiz lediglich ein Medikament, das für Adipositas zugelassen ist: Das Präparat Xenical wirkt durch eine Verzögerung der Fettresorption. Dank des erwähnten Wirkstoffes Liraglutid gibt es nun erstmals eine Alternative. Derzeit bietet ein einziger Anbieter das Präparat unter dem Namen Saxenda an. „Es handelt sich um eine echte Innovation in der Behandlung von Adipositas“, sagt Philipp Gerber, klinischer Leiter Endokrinologie am Adipositas Zentrum Zürich. Nebenwirkungen seien selten. Manchmal könne es zu Magen-Darm-Beschwerden (leichte Übelkeit) oder Veränderung der Stuhlfrequenz kommen, diese seien aber praktisch immer vorübergehend. „Aus diesem Grund starten wir mit niedriger Dosierung, bevor wir diese sukzessive erhöhen.“
Krankenkassen übernehmen Kosten
Seit kurzem werden die Kosten für das neue Medikament von der Grundversicherung übernommen. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat allerdings Auflagen zur Verschreibung gemacht. Nur registrierte Fachärzte und spezialisierte Zentren dürfen es kassenpflichtig verschreiben. Grund ist, dass die medikamentöse Behandlung nicht losgelöst von anderen therapeutischen Massnahmen erfolgen soll – wie etwa Ernährungscoaching oder körperlichem Aktivitätsprogramm.
Das Adipositas Zentrum des Universitätsspitals Zürich gehört zu den Stellen im Kanton Zürich, die Saxenda kassenpflichtig verschreiben dürfen. In einem umfassenden Assessment wird gemeinsam mit dem Patienten geklärt, ob eine Therapie mit dem Medikament infrage kommt und welche zusätzlichen Behandlungen nötig sind. Grundsätzlich ist das Medikament für Patienten mit einem Body-Mass Index von 35kg/m2 oder höher vorgesehen. Liegen Zusatzerkrankungen vor, die auf Übergewicht zurückzuführen sind, kann aber auch schon ein Wert von 28 kg/m2 ausreichend sein.
Das tägliche Spritzen des Präparats mit Hilfe eines Injektions-Pens können Patientinnen und Patienten problemlos selber vornehmen. In regelmässigen Abständen wird daraufhin in der Sprechstunde die Wirkung überprüft und die Dosis entsprechend angepasst. „Ziel ist, mit dem Medikament sowie den begleitenden Therapien das Gewicht langfristig zu reduzieren und zu stabilisieren“, so USZ-Experte Gerber.