Wie berechne ich den Geburtstermin?
Um den Geburtstermin zu berechnen, wird der erste Tag Ihrer letzten Regelblutung herangezogen, da der genaue Zeitpunkt der Befruchtung meistens nicht bekannt ist. Von diesem Datum ausgehend, dauert eine Schwangerschaft durchschnittlich 40 Wochen oder 280 Tage (die sogenannte Naegele-Regel). Beachten Sie jedoch, dass die tatsächliche „termingerechte“ Geburt um bis zu zwei Wochen vor oder nach dem errechneten Termin liegen kann.
Wie wird der Geburtstermin berechnet ohne Periode?
Wenn der genaue Zeitpunkt der letzten Regelblutung unbekannt ist, kann der Geburtstermin durch eine Ultraschalluntersuchung in der frühen Schwangerschaft bestimmt werden. Diese Methode ist besonders präzise in den ersten zwölf Wochen und liefert zuverlässige Informationen über das Gestationsalter und den voraussichtlichen Geburtstermin.
Wie kann ich ausrechnen, wann mein Baby gezeugt wurde?
Um den Zeugungstermin Ihres Kindes zu berechnen, können Sie den ersten Tag Ihrer letzten Regelblutung als Ausgangspunkt nehmen und etwa 14 Tage dazu addieren. Dieser Zeitpunkt entspricht dem ungefähren Zeitpunkt des Eisprungs und damit der möglichen Befruchtung. Eine präzisere Bestimmung kann durch eine frühe Ultraschalluntersuchung erfolgen, die das Gestationsalter und den Zeugungstermin genauer eingrenzt.
Wann beginnt der Mutterschutz?
Als Schwangere und direkt nach der Geburt sind Sie als Arbeitsnehmerin speziell geschützt. Ihr Arbeitgeber muss Sie etwa von bestimmten Arbeiten befreien und darf Sie während der Schwangerschaft und dem Mutterschaftsurlaub nicht entlassen, wenn Sie in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis sind. Dieser Schutz beginnt ab dem ersten Tag der Schwangerschaft, selbst wenn Sie selbst davon noch nichts wissen. Da eine Schwangerschaft keine Krankheit ist, gelten Sie grundsätzlich bis zur Geburt als arbeitsfähig.
Nach der Geburt dürfen Sie 8 Wochen nicht arbeiten und haben Anspruch auf 14 Wochen Mutterschaftsurlaub bei 80% des Lohnes. Bis 16 Wochen nach der Geburt darf man Ihnen weiterhin nicht kündigen.
Auch während der Stillzeit sind Sie speziell geschützt: Ihr Arbeitgeber muss Ihnen genügend Zeit für das Stillen einräumen und Sie so beschäftigen, dass weder Ihre Gesundheit noch die Ihres Kindes beeinträchtigt werden.
Da nicht alle Arbeitnehmerinnen vom Mutterschutz gleich profitieren, sollten Sie sich möglichst rasch nach dem positiven Schwangerschaftstest über Ihre persönliche Situation beim Seco informieren. Ausserdem haben viele Unternehmen Regelungen für Schwangerschaft und Stillzeit, die über das gesetzliche Obligatorium hinausgehen. Es lohnt sich also, frühzeitig das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber zu suchen.