Gesetze, Richtlinien und Empfehlungen

Organzuteilung

Am 1. Juli 2007 ist das Transplantationsgesetz mit seinen Verordnungen in Kraft getreten.

Der Prozess der Organspende und der Organtransplantation wird von zwei getrennten Teams organisiert und begleitet.

Die Koordination des Organspendeprozesses ist komplex, zeitintensiv und für alle Beteiligten emotional fordernd. Während das behandelnde Team von Ärztinnen und Ärzten sowie Pflegenden auf der Intensivstation die Organspendenden weiter pflegen und betreuen, werden die spenderspezifischen Belange durch den DCA-Koordinator übernommen. DCA

Die Organzuteilung ist über die Organzuteilungsverordnung gesetzlich geregelt. Swisstransplant ist als nationale Zuteilungsstelle im Auftrag des Bundes für die gesetzeskonforme Zuteilung der Spenderorgane an die Empfängerinnen und Empfänger zuständig.

Organtransplantationen gehören zur hoch spezialisierten Medizin. Eine wichtige Grundlage sind klare Regelungen und perfektes Teamwork. Menschen und deren Lebensgeschichten stehen auf beiden Seiten, dazwischen die professionellen Berufsgruppen der verschiedenen Organisationen des Gesundheitswesens. Wenn bei einem Menschen der Gehirntod festgestellt wurde und eine Einwilligung zur Organspende vorliegt, beginnt der Allokationsprozess.

Seit Inkrafttreten des Transplantationsgesetzes wird die zentrale Organzuteilung über das Swiss Organ Allocation System = SOAS (Schweizerisches Organzuteilungssystem) gesetzeskonform geregelt.

Im SOAS werden die Daten der Patientinnen und der Patienten auf der nationalen Warteliste mit den Daten der Organspenderin oder des Organspenders verknüpft und so wird nach gesetzlich festgelegten Kriterien.

Nach gesetzlich festgelegten Kriterien werden die Daten der Patientinnen und Patienten auf der nationalen Warteliste mit denjenigen von Organspendern über das Schweizerische Organzuteilungssystem (SOAS) verknüpft. Dadurch können die möglichen Organempfänger sicher und schnell ermittelt werden. Für jede Organtransplantation gibt es spezielle medizinische und gesetzliche Zuteilungskriterien, die für dieses Allokationssystem hinterlegt sind. Ausserdem kann über das SOAS jederzeit eine Gesetzes- und Allokationsüberprüfung durchgeführt werden.

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