Aufenthaltsdauer
Die multimodalen stationären Behandlungen werden in der Regel während 15 (maximal 21) Tagen durchgeführt. Im Anschluss kann ein Übertritt in eine Klinik für muskuloskelettale oder psychosomatische Rehabilitation erfolgen, um das Erreichte weiter zu festigen.
Diagnostik
Die Grunddiagnose sollte möglichst schon vor dem Einritt festgelegt sein. Bei ausstehenden Unklarheiten werden nach Eintritt zusätzliche einzelne Analysen im Labor oder mittels Apparaturen ergänzt. Danach durchlaufen die Patientinnen und Patienten wöchentlich mindestens 22 Therapiesitzungen. Diese beinhalten Physiotherapie, Ergotherapie, medizinische Trainingstherapie und Gruppentherapien zum Erlernen von Entspannungstechniken und zur Verbesserung der Bewältigungsstrategien im Alltag und Steigerung der Selbstwirksamkeit. Zusätzlich werden physikalische Anwendungen wie Fango oder TENS (transkutane elektrische Nervenstimulation) angeboten. Nach Bedarf werden Schmerzmittel oder bei entsprechender Symptomatik gezielt schmerzstillende Spritzen eingesetzt.
Teil der multimodalen Schmerztherapie ist auch eine psychologische Einschätzung und mindestens wöchentlich eine entsprechende Therapiesitzung. Ist eine psychologische Einschätzung aus diagnostischen Gründen nicht angezeigt, kann alternativ die multimodale rheumatologische Komplexbehandlung angewandt werden, die in der grundlegenden Struktur identisch mit der multimodalen Schmerztherapie ist. Die rein physikalische Therapie umfasst dabei mindestens 22 wöchentliche Einheiten.
Voraussetzungen
Die Schmerztherapie fokussiert chronische Schmerzsyndrome, dadurch ausgelöste Ängste, wie auch Medikamentenfehlgebrauch. Es handelt sich bei dieser Therapieform um eine Pflichtleistung der
Krankenkasse gemäss CHOP-Katalog, wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt sind:
- Erfolglose Ausschöpfung der ambulanten Therapiemöglichkeiten
- Keine kostengünstigere ambulante Therapiealternative verfügbar
- Grundkenntnisse der deutschen Sprache
- Keine laufenden Rentenverfahren
Für die multimodale Schmerztherapie müssen mindestens drei der folgenden fünf Einschlusskriterien vorhanden sein:
- Bereits vorhandene oder drohende Beeinträchtigung der Lebensqualität und/oder der Arbeitsfähigkeit
- Fehlschlag einer vorherigen Schmerztherapie, eines schmerzbedingten operativen Eingriffs oder einer Entzugsbehandlung
- Bestehende Medikamentenabhängigkeit oder bestehender Medikamentenfehlgebrauch
- Schmerzbedingte psychische Begleiterkrankung
- Gravierende somatische Begleiterkrankung
Je nach Krankenkasse ist eine vorgängige vertrauensärztliche Kostengutsprache Pflicht.
Eine weitere Voraussetzung und die Basis des Erfolges, ist die hohe Bereitschaft an der eigenen Situation etwas ändern zu wollen und sich auf neue Ideen einzulassen.
Anmeldung
Die Anmeldung zur Therapie erfolgt mittels Zuweisungsschreiben. Eine umfassende Zuweisungsdokumentation mit Bildmaterial vereinfacht den Ablauf. Nach Eingang der Anmeldung wird die Notwendigkeit einer Kostengutsprache geprüft. Falls erforderlich, stellen wir bei einer vollständigen Zuweisungsdokumentation das Gesuch für die Kostengutsprache direkt. Nach der Therapie informieren wir zuweisende Fachpersonen detailliert über die Hospitalisation.