Nachdem wir eine ICSI durchgeführt haben, entnehmen wir aus den dabei entstandenen Embryonen am fünften oder sechsten Entwicklungstag (Blastozysten-Stadium) vorsichtig einige Zellen. Diese Zellen übergeben wir spezialisierten Genetikern und Genetikerinnen der Universität Zürich zur Untersuchung. Die Blastozysten frieren wir ein bis das Resultat der genetischen Untersuchung bekannt ist. Sobald das Ergebnis vorliegt, planen wir gemeinsam mit Ihnen die weiteren Schritte. Für einen Embryotransfer wird die Gebärmutterschleimhaut mit Hormontabletten (Östrogen) so vorbereitet, dass der Embryo ideale Bedingungen für eine Einnistung hat.
Mit der Anwendung der PID können wir unter anderem:
- die Übertragung schwerster, familiär gehäufter, genetischer Erkrankungen vermeiden.
- die Schwangerschafts- und Geburtschancen eines Embryotransfers verbessern.
- das Fehlgeburtsrisiko senken.
Die PID unterliegt in der Schweiz einer strikten gesetzlichen Regelung. Wir müssen deshalb in jedem einzelnen Fall individuell prüfen, ob sie medizinisch sinnvoll ist und wir gemäss den Vorgaben des Fortpflanzungsmedizingesetzes eine PID durchführen dürfen.
Wenn wir die PID zur Vermeidung der Übertragung schwerster, familiär bekannter, genetischer Erkrankungen einsetzen, überweisen wir Sie im Rahmen der Vorbereitung zu einer genetischen Abklärung und Beratung. Ein psychologisches Coaching kann Ihnen den Umgang mit dieser Situation erleichtern und so zur Entlastung beitragen.
Auch bei sorgfältigstem Vorgehen kann es gelegentlich zu Fehldiagnosen kommen. Wenn Sie dieses Risiko ausschliessen möchten, können Sie nach dem Eintreten einer Schwangerschaft in der 12. Schwangerschaftswoche eine Chorionbiopsie oder später eine Amniozentese (Fruchtwasseruntersuchung) zur Sicherung der Diagnose durchführen lassen.