Worum geht es?
Medizinische Fachpersonen sind gemäss Heilmittelgesetz (Art. 59 HMG) und Arzneimittelverordnung (Art. 63 VAM) verpflichtet, das Auftreten einer schwerwiegenden oder bisher nicht bekannten bzw. in der Fachinformation des betreffenden Medikamentes ungenügend erwähnten unerwünschten Arzneimittelwirkung (UAW) zu melden.
Auch wenn ein Arzneimittel eine UAW tatsächlich verursacht hat, lässt sich der kausale Zusammenhang formell oft nicht zuverlässig nachweisen. Um mögliche Sicherheitsrisiken im Gesundheitssystem dennoch mit hoher Sensitivität erkennen zu können, muss eine Meldung daher auch bei Verdacht auf eine UAW erfolgen.
Seit 2021 ist die Swissmedic die zentrale Stelle für den Empfang von allen UAW-Meldungen. Das nationale Pharmacovigilance Zentrum der Swissmedic nimmt Meldungen von unerwünschten Arzneimittelwirkungen von Fachpersonen entgegen und bearbeitet sie. Dabei wird das nationale Pharmacovigilance Zentrum von fünf regionalen Zentren unterstützt, die einer Abteilung für Klinische Pharmakologie angegliedert sind und die insbesondere Meldungen von medizinischen Fachpersonen mit hohem Signalwert bearbeiten. Dazu gehört auch das regionale Pharmacovigilance-Zentrum Zürich, was der Klinik für Klinische Pharmakologie und Toxikologie am USZ angegliedert ist.