Eine überaus wichtige Ressource für die Untersuchung von Erkrankungen sind Gewebeproben, welche aus diagnostischen und therapeutischen Gründen Patienten und Patientinnen entnommen wurden.
In der zentralen Gewebe-Biobank des USZ befinden sich sowohl Formalin fixierte, aber auch unfixierte und tiefgefrorene Gewebeproben. Parallel sind die entsprechenden pathologischen Befunde in verschlüsselter Form in einer Datenbank erfasst. Die Gewebe-Biobank wird sowohl für diagnostische Fragestellungen, Forschungsprojekte als auch für klinische Studien benützt, um dem Auftrag des USZ nachzukommen.
Die zentrale Gewebe-Biobank unterstützt translationale Krebsforschungsprojekte des University Research Priority Programms (URPP) und des Comprehensive Cancer Center Zürich.
Über 270 Gewebechips (Tissue Microarrays oder TMAs) wurden generiert. Die grössten TMAs bestehen aus Mammakarzinomen (>2’000 Proben), Lungenkarzinomen (>1’000) und Nierenzellkarzinomen (>1’000). 4’500 immunhistochemisch gefärbte TMAs wurden digitalisiert. Ausserdem werden etwa 25’000 Gewebeproben von über 15’000 Patientinnen und Patienten tiefgefroren gelagert. Authentifizierte Tumorzelllinien, primäre Tumorzellkulturen sowie vital tiefgefrorene Tumorgewebeproben stehen ebenfalls zur Verfügung.
Patientenaufklärung und -einwilligung
Für die Aufbewahrung und Weiterverwendung von biologischem Material und von Daten für die biomedizinische Forschung am USZ bedarf es der Aufklärung der Patientinnen und Patienten. Hierzu werden die Patientinnen und Patienten über ihre Rechte, die Bedeutung ihrer Einwilligung sowie über eventuelle Nutzung ihrer Gewebeproben und Daten für zukünftige Forschungsprojekte informiert.
Mit der Unterzeichnung des Einwilligungsformulars gibt der Patient oder die Patientin seine oder ihre Zustimmung, seine oder ihre Gewebeprobe(n) in der Gewebe-Biobank lagern und diese zusammen mit seinen oder ihren Daten für zukünftige Forschungsprojekte nutzen zu dürfen.
Patientenaufklärung und Einwilligung
Gesetze, Reglement und Ethik
Gemäss HFG wurde ein Reglement erstellt, welches die wesentlichen Punkte für den Betrieb der Gewebe-Biobank (Personal, Strukturen, Qualitätssicherungssystem, Gewährleistung des Datenschutzes, Schutz der Persönlichkeitsrechte) regelt.
Nach gesetzlicher Bestimmung muss jedes Forschungsprojekt, bei dem Gewebeproben und Patientendaten aus der Gewebe-Biobank angefordert werden, zuvor von der Kantonalen Ethikkommission des Kantons Zürich bewilligt werden. Zudem wird jedes Forschungsprojekt vom Data Governcance Board des USZ geprüft.
Qualitätsmanagement
Die Gewebe-Biobank ist Teil des Instituts für Pathologie und Molekularpathologie. Die Standardisierung der Prozesse bezüglich Weiterverarbeitung, Qualitätstests und Lagerung ist Voraussetzung für die Qualitätssicherung in der Gewebe-Biobank.
Die ethische und rechtliche Regelkonformität, die Standardisierung der Verfahren des Gewebe-Biobankings sowie die Qualität der Biobankinfrastruktur wurde von der Swiss Biobanking Platform zertifiziert.
Herausgabe von Gewebeproben
Die in einer Datenbank gespeicherte Dokumentation von Gewebeproben ist eine wichtige Voraussetzung für deren Nutzung zu Forschungszwecken. Die Herausgabe von Gewebeproben erfolgt nach einem standardisierten Prozess, bei dem wissenschaftliche, rechtliche und ethische Aspekte berücksichtigt werden.