Bestattungswesen

Die Mitarbeitenden des Bestattungsbüros geben den Angehörigen die Kopie der ärztlichen Todesbescheinigung, eine erste Orientierung, Auskunft und Informationen über das weitere Vorgehen nach einem Todesfall.

Das Original der ärztlichen Todesbescheinigung geht an das Zivilstandesamt der Stadt Zürich zusammen mit der Todesfallmeldung.

Die Angehörigen erhalten von uns:

  • Die ärztliche Todesbescheinigung (in Kopie)

Mit diesem Dokument melden sich die Angehörigen in den darauffolgenden zwei bis drei Arbeitstagen beim Bestattungsamt der zuständigen Wohngemeinde des oder der Verstorbenen.

Mit dem zuständigen Beamten oder der zuständigen Beamtin des Zivilstandes- oder Bestattungsamtes besprechen die Angehörigen die Details für die Bestattung, wie z.B.:

  • Letzte Wünsche der verstorbenen Person
  • Art der Bestattung, Sarg- oder Urnenwunsch
  • Transportmöglichkeiten

Das Bestattungsbüro des Universitätsspitals Zürich steht den Angehörigen bei Fragen zu den Formalitäten während den Öffnungszeiten telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.

Ansprechperson

Jakob Ledermann

Leiter Bestattungswesen, Institut für Pathologie und Molekularpathologie

Auskunft für Bestattungsunternehmen

Tel. +41 44 255 28 19
Lageplan für externe Transporte

Auskunft für Angehörige

Sternwartstrasse 6
PATH D 71
8091 Zürich

Tel. +41 44 255 28 19

Montag bis Freitag 08.30 – 11.30 Uhr und 12.45 – 15.30 Uhr (an Feiertagen geschlossen)

Kontaktformular Bestattungsbüro
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