Das Original der ärztlichen Todesbescheinigung geht an das Zivilstandesamt der Stadt Zürich zusammen mit der Todesfallmeldung.
Die Angehörigen erhalten von uns:
- Die ärztliche Todesbescheinigung (in Kopie)
Mit diesem Dokument melden sich die Angehörigen in den darauffolgenden zwei bis drei Arbeitstagen beim Bestattungsamt der zuständigen Wohngemeinde des oder der Verstorbenen.
Mit dem zuständigen Beamten oder der zuständigen Beamtin des Zivilstandes- oder Bestattungsamtes besprechen die Angehörigen die Details für die Bestattung, wie z.B.:
- Letzte Wünsche der verstorbenen Person
- Art der Bestattung, Sarg- oder Urnenwunsch
- Transportmöglichkeiten
Das Bestattungsbüro des Universitätsspitals Zürich steht den Angehörigen bei Fragen zu den Formalitäten während den Öffnungszeiten telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.