Damit eine Autopsie durchgeführt werden kann, wird eine Zustimmung benötigt (Patientinnen- und Patientengesetz, Abschnitt 3D, §32 Obduktion). Grundsätzlich erfolgt eine Anmeldung entweder durch die Zustimmung des Patienten oder der Patientin zu Lebzeiten (Patientenverfügung) oder mittels Zustimmung durch nächste Angehörige. Die ärztliche Anmeldung einer Autopsie ist obligatorisch.
Auftraggeber können sein: Behandelnde Ärzte im Spital, Hausärzte, Versichernde (u.a. SUVA) oder die Staatsanwaltschaft.
Die Abteilung für Autopsie unseres Instituts ist nach SN EN ISO/IEC 17020: 2012 akkreditiert.
Häufig gestellte Fragen zu Autopsie
Eine Autopsie (auch als Obduktion oder Sektion bezeichnet) ist eine eingehende äussere und innere Untersuchung des Verstorbenen, ähnlich einer grossen Operation beim Lebenden. Sie wird von einem speziell ausgebildeten Arzt, dem Pathologen oder einer Pathologin unter Wahrung der Würde der verstorbenen Person durchgeführt. Dabei wird der Leichnam eröffnet, damit die inneren Organe zunächst mit dem blossen Auge untersucht werden können. In einem nächsten Schritt werden aus den einzelnen Organen kleine Gewebeproben entnommen, die später unter dem Mikroskop untersucht und beurteilt werden. Zuletzt wird der Körper des oder der Verstorbenen, wie bei einer Operation, wieder verschlossen. Die Dauer einer Autopsie beträgt in der Regel ca. zwei bis drei Stunden.
Es gibt mehrere und vielfältige Gründe, warum eine Autopsie in Betracht gezogen wird.
Aus Sicht der Familie:
- Feststellung der Todesursache
- Vorsorge, Früherkennung und Behandlung von eventuell noch nicht bekannten Erbkrankheiten
- Klärung von Versicherungsfragen bei berufs- oder unfallbedingten Erkrankungen
Aus Sicht der Ärzte und Ärztinnen:
- Feststellung der Todesursache und Nachweis von nicht erkannten Erkrankungen
- Überprüfen der Richtigkeit und Vollständigkeit der vor dem Tod gestellten Diagnosen
- Beurteilung der Wirkung und allfälliger Nebenwirkungen einer Therapie
- Nutzen der durch die Autopsie gewonnenen Erkenntnisse für zukünftige Patienten und Patientinnen (Vorsorge, Therapie)
Eine Autopsie (Erwachsene wie auch Pädopathologisch) dauert in der Regel nicht mehr als 3-4 Stunden.
Die Berichtausgabe erfolgt nach 2 bis 6 Wochen.