Übersicht
Die SIRT mit harzhaltigen Mikrosphären ist in der Schweiz ein erstattungsfähiges Verfahren. Der Text im Schweizer Katalog (KLV), in dem solche Verfahren aufgeführt sind, lautet: bei inoperablen Lebertumoren, die einer Chemotherapie nicht zugänglich sind und bei denen andere lokal ablative Therapien nicht möglich sind oder keine Wirkung gezeigt haben“. Dies gilt für alle Lebermetastasen oder primären Lebertumore am Universitätsspital Zürich. Vor allem Patienten im spätinoperablen Stadium und nach mehreren Chemotherapielinien werden dem interdisziplinären Tumorboard vorgestellt. In solchen Fällen ist zunächst eine umfassende internistische / onkologische Beurteilung des Patienten erforderlich. Diese Beurteilung hängt vom Leistungsstatus des Patienten, der Identifizierung der primären, dominanten Lokalisation des Tumors in der Leber, der Identifizierung der zuletzt angewandten Chemotherapie und ihrer möglichen Interferenz mit einer SIR-Therapie ab. Wichtige Voraussetzungen für die Behandlung des Patienten mit einer SIR-Therapie sind vor allem eine intakte Leberfunktion, d. h.
das Fehlen von Aszites als Zeichen einer fortgeschrittenen Leberinsuffizienz, ein erhöhtes Bilirubin (1,5-fach über den Normalwerten), ein gestörter Gerinnungsstatus, erhöhte Transaminasen sowie eine Thrombozytopenie. Die Indikation für SIRT wird im Folgenden zusammengefasst.