Aufgabengebiet
Zum Aufgabengebiet zählen die folgenden Leistungen:
- Abklärung von neurologisch bedingten Sprach-, Sprech-, und Stimmstörungen sowie Gesichtslähmungen
- Abklärungen von Lese- und Rechtschreibstörungen
- Beurteilung des Therapiebedarfs
- Beratung im Hinblick auf Massnahmen der Rehabilitation
- Behandlung von stationären und ambulanten Patientinnen und Patienten (Einzeltherapien)
- Beurteilung des Einsatzes von Hilfsmitteln, die die Kommunikation unterstützen (z.B. Bildertafel, Apps)
- Organisation von ambulanten Therapieplätzen für stationäre Patientinnen und Patienten
- Beratung von Patientinnen, Patienten und Angehörigen
- Überwachung der Sprache bei Wachoperationen am Gehirn
- Ausbildung von Studierenden des Fachbereichs Logopädie
Abklärungen
Abklärungen erfolgen auf ärztliche Verordnung und setzen eine schriftliche Anmeldung voraus. Sie finden bei stationären Patienten und Patientinnen je nach Mobilität im Therapieraum oder am Bett statt.
Ambulante Patienten und Patientinnen erhalten nach telefonischer Vereinbarung und Eingang der schriftlichen Anmeldung ein Aufgebot.
Abklärungen von Lese- und Rechtschreibstörungen erfolgen nach Eingang eines ärztlichen Überweisungsschreibens und finden in der Regel in Kombination mit einer neuropsychologischen Untersuchung statt. Teilweise ist mit einer Wartezeit von mehreren Monaten zu rechnen.
Einzeltherapien
Sinnvoll ist eine logopädische Behandlung im Anfangsstadium, wenn die Patienten und Patientinnen in der Lage sind, willentlich zu reagieren und sich aktiv an der Therapie zu beteiligen.
Das therapeutische Vorgehen wird den sprachlichen Fähigkeiten angepasst. Die anfänglich allgemeine Stimulierung der Sprach- und Sprechfunktionen wird zunehmend durch gezielte Übungen abgelöst. Dadurch soll eine bestmögliche Wiederherstellung der Kommunikationsfähigkeit erreicht werden.
Die Therapieintensität hängt von der logopädischen Diagnose, von der Belastbarkeit des Betroffenen und von den Kapazitäten der Therapeutinnen ab.