Illustration zu Anforderungen, Kooperationen und den Output des Krebsregisters (PDF).
Mit dem Inkrafttreten der nationalen Regeln der Krebsregistrierung in der Schweiz, sind Ärztinnen und Ärzte gesetzlich verpflichtet die Informationen zur Diagnosestellung und/oder Behandlung der Krebserkrankung dem zuständigen Krebsregister zu melden. Die verlässlichen Angaben zur Entdeckung und Behandlung bilden unverzichtbare Grundlage für die Beschreibung von Art und Häufigkeit der Krebserkrankungen. Dabei stützt sich das Krebsregister auf verschiedene Datenquellen. Neben Meldungen in Form von Tumorboard-, Arzt-, Spital- oder Austrittsbericht, bilden die Histologiebefunde aus den Pathologie- und Hämatologie-Instituten die Grundlage der Krebsregistrierung. Dies ermöglicht dem Register einen sehr hohen Anteil an histologisch bestätigten Krebsfälle zu registrieren, womit eine gute Datenqualität gewährleistet ist.
Folgendes Diagramm stellt den Ablauf und die Verarbeitung der Datenregistrierung im Krebsregister dar:
Ablaufdiagramm