Therapieentscheide haben zu berücksichtigen, welche Aspekte den höchsten Leidensdruck generieren, welche Aspekte vom Patienten oder von der Patientin einer Behandlung zugänglich gemacht werden und wofür überhaupt erfolgversprechende Therapieoptionen verfügbar sind. Gerade der letzte Aspekt setzt den Erfolgsaussichten in Form restriktiver (Aufenthalts-) rechtlicher oder auch weltpolitischer Rahmenbedingungen oft Grenzen. Grundsätzlich kommen neben den klassischen psychiatrisch-psychotherapeutisch-psychopharmakologischen Behandlungsansätzen je nach Indikation auch somatische, körper- und physiotherapeutische Interventionen zum Einsatz. Sehr häufig ist sozialarbeiterische Unterstützung, oft auch Rechtsberatung erforderlich, nicht zuletzt, um den Behandelnden das Fokussieren auf therapeutische Themen zu ermöglichen.
Leider stehen viele wichtige Angebote der Regelversorgung wie etwa Tageskliniken, stationäre Psychotherapie und Beratungsstellen für Menschen mit Migrationshintergrund nicht zur Verfügung, solange sie die Landessprache nicht ausreichend beherrschen. Schwerergradig Erkrankte sind aufgrund ihrer psychischen Beeinträchtigungen nicht in der Lage, den Spracherwerb und andere Integrationsleistungen zu bewältigen, wodurch ausgerechnet besonders vulnerablen Personen die nötige Behandlung langfristig verwehrt bleibt. Entsprechend kommt dem Dolmetscher-gestützten ambulanten Behandlungssetting eine besondere Bedeutung zu.
Die parallele Anwendung von Behandlungsansätzen ausserhalb des schulmedizinischen Spektrums, etwa traditioneller, magischer oder religiöser Natur, wird kontrovers diskutiert. Da sie subjektiv oft als wirksamer erachtet werden als etwa eine abstrakte Psychotherapie oder auch verpflichtenden Regeln und Normen folgen, ist ein Verbot meist zwecklos. Zielführender ist der offene Austausch, welcher den Vertrauensaufbau fördert, allfällige Interferenzen mit den eigenen Behandlungsansätzen erkennen und berücksichtigen lässt und vom Patienten oder von der Patientin keine Verheimlichung erzwingt.