Das Komplementsystem ist das Rückgrat des natürlichen Immunsystems und wurde schon vor über 100 Jahren in der Annahme entdeckt, dass es komplementär die damals bekannten Immunzellen ergänze. Seither wurden über 50 Komponenten dieses Systems beschrieben. Je nach Auslöser unterscheidet man drei verschiedene Aktivierungswege des Komplementsystems: den klassischen, den alternativen und den Lektin-Weg.
Am Ende der drei Wege entsteht der Membranangriffskomplex (C5b-9), der Erreger und Zellen direkt abtöten kann. Als „Nebenprodukte“ entstehen hochwirksame Substanzen. Die einen markieren (opsonieren) Partikel, dass sie durch Fresszellen phagozytiert werden können, andere sind proinflammatorisch und locken Abwehrzellen an.
Selten besteht eine fehlerhafte oder verminderte Produktion von Faktoren des Komplementsystems, was zu einem Komplementmangel und damit zu einer erhöhten Infektanfälligkeit oder zu vermehrter Autoimmunität führen kann. Ist die Ursache des Komplementmangels angeboren, haben die betroffenen Patientinnen und Patienten häufig schon als Kinder schwere Infektionskrankheiten wie zum Beispiel eine Meningokokken-Meningitis oder eine schwere Lungenentzündung. Bei manchen Erkrankungen wie z.B. dem systemischen Lupus erythematodes oder dem hereditären Angioödem, werden Komplementfaktoren schneller verbraucht, als sie gebildet werden, und können so ein Hinweis oder Mass für die Krankheitsaktivität sein.
Komplementbestimmungen sind also in folgenden Fällen indiziert, bei Frage nach Immundefekten, wenn z.B. wiederholt Infekte mit bekapselten Erregern aufgetreten, zum Nachweis einer verstärkten Aktivierung oder ungenügenden Regulation im Rahmen von Autoimmunerkrankungen und Nephritiden. Eine weitere Indikation ist die Bestimmung des C1-Esterase-Inhibitors bei Angioödem.