Vorhofflimmern ist per se nicht lebensgefährlich, aber alles andere als harmlos. Die Sterberate ist bei Patienten und Patientinnen mit Vorhofflimmern etwa doppelt so hoch wie bei Gleichaltrigen mit normalem Herzrhythmus. Im Durchschnitt erleiden Patienten und Patientinnen mit Vorhofflimmern fünf bis sieben Mal häufiger einen Schlaganfall. Darum müssen alle Patienten und Patientinnen mit Vorhofflimmern ein Medikament zur Blutverdünnung einnehmen. Die Betroffenen klagen meist über unspezifische Beschwerden wie Müdigkeit, Herzklopfen, Herzrasen oder Schlafstörungen. Darüber hinaus bedeutet Vorhofflimmern bei vielen Patienten und Patientinnen eine deutlich verminderte körperliche Leistungsfähigkeit.
Aus diesem Grund wird bei Patienten und Patientinnen mit nachgewiesenem Vorhofflimmern eine sog. Ablationsbehandlung mittels Ultraschallwellen, Kältetherapie oder anderer Energie (“Verödung”) im Bereich des linken (gelegentlich und vor allem bei Vorhofflattern) auch des rechten Vorhofs angeboten. Am häufigsten wird eine solche Ablation während einer anderen Herzoperation (Bypass oder Herzklappeneingriff) durchführt.
In vielen Fällen empfiehlt sich auch der Verschluss des linken Vorhofsohrs, um die Streuung von kleinen Blutgerinnseln aus diesem Ohr zu verhindern. Der Verschluss erfolgt dann entweder direkt durch eine Naht oder durch einen speziell dafür entwickelten Clip.