Rechtliche Grundlagen
Die Schwangerschaftsabbrüche in der Schweiz sind durch die Fristenlösung (laut Art. 119 + 120 im Schweizerischen Strafgesetzbuch) geregelt. Darum ist es wichtig, dass Sie sich so früh wie möglich beraten lassen.
Während den ersten 12 Schwangerschaftswochen können Sie als Frau entscheiden, ob Sie die Schwangerschaft austragen, abbrechen oder das Kind nach der Geburt zur Adoption frei geben möchten. Für einen Schwangerschaftsabbruch nach der 12. Schwangerschaftswoche muss eine medizinisch begründete Ursache vorliegen.
Angebot
Vor dem kostenlosen Beratungsgespräch wird zunächst eine vaginale Ultraschalluntersuchung durchgeführt. Nach einer ärztlichen Untersuchung findet das Beratungsgespräch bei uns in der Konfliktberatung statt. Im Beratungsgespräch können Sie Ihre persönliche Situation besprechen. Wir geben Ihnen die Informationen, die Sie in Ihrer Entscheidung unterstützen. Bei Bedarf können wir Ihnen auch weitere interne und externe Unterstützungsangebote vermitteln. Falls Sie sich während dem Beratungsgespräch für einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden, leiten wir die nötigen Schritte zum medikamentösen oder chirurgischen Schwangerschaftsabbruch ein.
Nach einem Schwangerschaftsabbruch
Da Sie sofort nach dem Schwangerschaftsabbruch wieder einen Eisprung haben und schwanger werden können, beraten wir Sie gerne bei der Wahl einer sicheren Verhütungsmethode. Bei Bedarf kann ein Beratungstermin in der internen Beratungsstelle für Familienplanung organisiert werden.
Kosten
Die Kosten für den Schwangerschaftsabbruch werden von der Krankenversicherung übernommen (abzüglich Franchise und Selbstbehalt).