Die Ultraschalluntersuchung bietet die Möglichkeit, ohne schädliche Strahlungen das Ungeborene zu untersuchen, und ist deshalb unproblematisch für Mutter und Kind. Ein Schwangerschafts-Ultraschall wird entweder vaginal (durch die Scheide) oder abdominal (über den Bauch der Schwangeren) ausgeführt.
Modernste UltraHD-/3-D-Ultraschallsysteme
Seit Juni 2022 wird in der Geburtshilfe des USZ ein Ultraschallsystem der neuesten Generation eingesetzt. Die UltraHD-/3-D-Sonographie ermöglicht auch unter schwierigeren Schallbedingungen eine detailliertere Beurteilung der fetalen Anatomie. Mittels 3-D-Sonographie können normale sowie auffällige Befunde oft besser visualisiert und somit für die werdenden Eltern nachvollziehbarer gemacht werden.
Mit dem Doppler-Ultraschall (genannt nach seinem Erfinder Christian Doppler) kann die Fliessgeschwindigkeit in Gefässen und dadurch die Durchblutung wichtiger Organe gemessen werden. Er dient vor allem zur Überwachung von Risikoschwangerschaften, etwa bei Verdacht auf eine fetale Wachstumsstörung oder Fehlbildungen beim Fetus oder bei maternalen Erkrankungen.
Warum Ultraschalluntersuchungen?
Mit dem Ultraschall kann die Entwicklung des ungeborenen Kindes im Mutterleib beobachtet werden. Wird dabei eine Auffälligkeit entdeckt, ist es oft wichtig, dass rasch Abklärungen getroffen werden. Dies einerseits um den Eltern Zeit für den Entscheid über eine Therapie zu verschaffen und andererseits den möglichen oder besten Zeitpunkt für einen allfälligen vorgeburtlichen Eingriff nicht zu verpassen. Aber auch, wenn keine vorgeburtlichen Eingriffe möglich oder notwendig sind, ist eine frühzeitige Diagnose wichtig.
In der Schweiz werden normalerweise bei allen Schwangeren zwei Ultraschalluntersuchungen durchgeführt. Dies in den folgenden Zeitintervallen:
- Erstes Trimester: 11+0 – 14+0 Schwangerschaftswoche
- Zweites Trimester: 19+0 – 22+0 Schwangerschaftswoche
Bei Bedarf wird im dritten Trimester eine weitere Ultraschalluntersuchung Trimester durchgeführt. Und bei besonderen Problemstellungen werden wir weitere Ultraschalluntersuchungen je nach Fragestellung durchführen.
Schwangerschaftsultraschall im ersten Trimester
Beim Schwangerschaftsultraschall im ersten Trimester wird folgendes gemacht:
- Bestimmen von Schwangerschaftsalter und Geburtstermin
- Erkennen von Mehrlingsschwangerschaften
- Erkennen von Auffälligkeiten oder Fehlbildungen (soweit so früh möglich)
- Ersttrimestertest, das heisst die sogenannte Nackentransparenz wird für Hinweise auf eine mögliche Chromosomenstörung gemessen und mit einer Blutentnahme bei der Mutter kombiniert, um ein Risiko für das Vorliegen einer Trisomie 13,18 oder 21 zu berechnen.
Schwangerschaftsultraschall im zweiten Trimester
Beim Schwangerschaftsultraschall im zweiten Trimester wird normalerweise Folgendes gemacht:
- Erkennen von Fehlbildungen (Organentwicklung)
- Bestimmen der kindlichen Lage
- Prüfen der Fruchtwassermenge
- Messen des kindlichen Gewichts
- Überprüfen der Lage der Plazenta und Messen deren Durchblutung (mittels Doppler-Ultraschall)
- Gegebenenfalls Feststellen des Geschlechts des Kindes (geben wir auf Wunsch bekannt)
- Messen der Länge des Gebärmutterhalses
Kostenübernahme in der Schweiz
In der Schweiz sind seit dem 26.04.1996 zwei Ultraschalluntersuchungen im Leistungsumfang der normalen Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchungen enthalten. Bei einer Risikoschwangerschaft werden von der Grundversicherung zusätzliche Ultraschalluntersuchungen übernommen.
Unser Angebot: Vorsorgeuntersuchungen und Spezialsprechstunde
Am USZ bieten wir die vorgesehenen Routine-Ultraschalluntersuchen im Zuge der Schwangerschaftsbetreuung an. Für diese können sich Schwangere jederzeit bei uns anmelden. Daneben haben wir aber auch eine Spezialultraschallsprechstunde, in die Patientinnen meistens von ihrer Ärztin oder ihren Arzt angemeldet werden, nachdem sich bei einer Routineuntersuchung ein Befund gezeigt hat und vertiefte Abklärungen dazu gewünscht sind.