Das Eidgenössische Departement des Inneren (EDI) hat die Liste zu meldenden Krebserkrankungen (Anhang 1 der Krebsregistrierungsverordnung) revidiert. Die Carcinoma in situ der Haut (ICD-10 D04) werden aus dem Anhang 1 vollständig gestrichen, womit ihre Meldepflicht entfällt. Melanoma in situ D03 werden registriert.
Die Revision tritt am 15. März 2021 in Kraft.