Organspende

Organtransplantationen retten Leben. Voraussetzung dafür ist die Bereitschaft zur Organspende. Einem hirntoten Menschen können Organe nur entnommen werden, wenn eine Organspendekarte vorliegt oder die Angehörigen der Entnahme zustimmen. Gewisse Organe können auch von Lebenden gespendet werden – unter bestimmten Bedingungen. Heute kommen rund 40% aller Spendernieren in der Schweiz von Lebendspendern.

Wer Organe oder Gewebe nach seinem Tod spenden möchte, kann diesen Willen auf einer Organspendekarte (auch «Organspendeausweis») dokumentieren und den Angehörigen gegenüber zum Ausdruck bringen. Die Spendekarte können Sie bei Swisstransplant herunterladen sowie von Ihrem Hausarzt oder ihrer Hausärztin erhalten. Auch am USZ können Sie danach fragen.

Zudem können Sie Ihren Willen in einer Patientenverfügung festhalten. Nur wenn Ihre Einwilligung dokumentiert ist (Organspendekarte oder Patientenverfügung) oder Ihre Angehörigen zustimmen, darf eine Organentnahme erfolgen.

Frühzeitig entscheiden und informieren

Die Entscheidung, ob eine Organspende vorgenommen werden soll, ist für Angehörige extrem schwierig. Der Schock und die Trauer über den Unfall oder die schwere Erkrankung und den bevorstehenden Tod eines geliebten Menschen sind überwältigend. Unsere Erfahrung zeigt, dass es eine grosse Erleichterung für die Angehörigen ist, den Willen des Sterbenden zu kennen und danach zu handeln. Deshalb ist es sehr wichtig, im Familienkreis über das Thema Organspende zu sprechen. Haben Sie eine Spendekarte, tragen Sie diese jeweils auf sich und informieren Sie Ihre Familie darüber.

Am Universitätsspital Zürich unterstützt Sie die Klinische Ethik bei schwierigen Fragen (lebensverlängernde Massnahmen, Organspende) und bei Unklarheiten rund um die Interpretation einer Patientenverfügung. Zudem können Patienten und Patientinnen sowie Angehörige am USZ sich jederzeit an die Seelsorge wenden. Bei allgemeinen Fragen zur Organspende in der Schweiz oder als Beratung, um eine Entscheidung zu treffen, können Sie sich an die Donor Care Association wenden.

Gesetzliche Grundlagen

In der Schweiz gilt nach neuem Transplantationsgesetz vom 1.7.2007 die erweiterte Zustimmungslösung. Artikel 8 des Transplantationsgesetzes regelt, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Demnach dürfen die Organe eines Hirntoten nur entnommen werden, wenn entweder der Verstorbene sich zu Lebzeiten für eine Organspende ausgesprochen hat und dies mit einer Organspendekarte belegt oder die nächsten Angehörigen der Organentnahme zustimmen. Auch die Angehörigen sind dabei an den mutmasslichen Willen des Verstorbenen gebunden. In bestimmten Fällen ist am USZ die Organspende auch möglich nach eingetretenem Herzstillstand und nachfolgendem Hirntod (sogenannte Non-Heart-Beating/DCD-Spende).