In den Jahren 2016 bis 2020 kam es in der Klinik für Herzchirurgie am Universitätsspital Zürich zu mehr Todesfällen als gemäss EuroScore zu erwarten waren. Nachdem Ende 2019 erste Hinweise auf Unregelmässigkeiten in der Klinik für Herzchirurgie vorlagen, leitete die Spitaldirektion umgehend umfassende und unabhängige Untersuchungen in die Wege, um die erhobenen Vorwürfe abzuklären (Bericht Walder Wyss). Auch die Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich als Eigentümervertreterin gab eine Untersuchung in Auftrag (Bericht Res publica Consulting). Zudem führte eine Subkommission des Kantonsrates Abklärungen durch (Bericht Subkommission ABG).
Umsetzung von Verbesserungsmassnahmen
Die damalige Spitaldirektion setzte 2020 die neue Klinikleitung Herzchirurgie mit Prof. Paul Vogt und Prof. Thierry Carrel ein, mit dem Ziel, die medizinische Qualität zu verbessern. In diesem Zusammenhang wurden auch drei Audits durchgeführt, welche die Abläufe vor, während und nach den Herzoperationen untersuchten. Basierend auf den Feststellungen und Empfehlungen der erwähnten Audits und Berichte wurden zahlreiche Massnahmen ergriffen, die auf strukturelle, organisatorische und kulturelle Verbesserungen im ganzen USZ zielen, insbesondere auch in der Klinik für Herzchirurgie. Das USZ hat der Gesundheitsdirektion und dem Kantonsrat regelmässig über den Fortschritt bei der Umsetzung der Empfehlungen berichtet. Zu erwähnen sind:
- Anpassung der Organisationsstrukturen und Stärkung der Ärztlichen Direktion: Die frühere Doppelfunktion des Ärztlichen Direktors – er leitete gleichzeitig ein Institut – wurde abgeschafft. Zudem wurde eine zusätzliche Führungsebene zwischen dem Ärztlichen Direktor und den rund 40 Klinik- und Institutsdirektorinnen und -direktoren eingerichtet (Ärztliche Co-Direktoren).
- Pflicht von USZ-Mitarbeitenden auf Kaderstufe zur Offenlegung von Tätigkeiten für Dritte und von Mitgliedschaften und Beteiligungen an Unternehmen, die zu einem Konflikt mit Interessen des USZ führen können.
- Schaffung eines Corporate Compliance Offices und Aufbau von Plattformen zur Meldung von Missständen und Verbesserungsmöglichkeiten.
- Vereinheitlichung der Patientenaufklärung.
Seit Dezember 2022 hat das neue Team der Klinik für Herzchirurgie weitere Massnahmen ergriffen:
- Vereinheitlichung der Behandlungsprozesse (SOP) bei herzchirurgischen Eingriffen.
- Aufbau eines Qualitätsmanagementsystems in der Herzchirurgie.
- Einführung einer neuen Datenbank für eine transparente und professionelle Aufarbeitung der Qualitätsdaten.
- Aufbau eines strukturierten Zuweisermanagements.
- Etablierung der Teilnahme an nationalen und internationalen Herzchirurgieregistern.
Zusammen mit den USZ-weiten strukturellen Anpassungen führten diese Massnahmen zu einer deutlichen Qualitätsverbesserung im Bereich der Herzchirurgie. Die Zunahme der Behandlungszahlen und die deutlich gestiegene Patienten- und Zuweiserzufriedenheit zeigen, dass die Patientinnen und Patienten grosses Vertrauen in die Klinik für Herzchirurgie haben.
Vergleichsgespräche und -zahlungen
Bei Differenzen mit Patientinnen und Patienten über die Durchführung oder das Ergebnis einer Behandlung suchen die behandelnden Ärztinnen und Ärzte des USZ immer das Gespräch mit den Betroffenen. Lässt sich auf diesem Weg ausnahmsweise keine Lösung finden, kommt es oft zu Vergleichsgesprächen unter Miteinbezug der Schadensversicherung des USZ. In diesen freiwilligen Gesprächen prüfen die Beteiligten die Situation und wägen die Risiken ab, die ein Gang vor Gericht für sie haben könnte. Falls möglich, regeln sie die Auseinandersetzung in einer einvernehmlichen Vereinbarung. Eine solche Vereinbarung kann auch eine Abgeltungszahlung an die Patientin oder den Patienten beinhalten.
Seit Bekanntwerden der Schwierigkeiten in der Klinik für Herzchirurgie kam es bis heute in vier herzchirurgischen Fällen zu den genannten Vergleichsgesprächen. In zwei Fällen erfolgte im Rahmen des abgeschlossenen Vergleichs eine Zahlung im tiefen fünfstelligen Bereich. Ein Fall ist noch hängig. In keinem dieser vier Fälle wurde das Cardioband verwendet.
Die Zahlung einer Abgeltung aufgrund eines Vergleichs beruht wie erwähnt auf der Einschätzung des beidseitigen Prozessrisikos und bedeutet keine Anerkennung einer Sorgfaltspflichtverletzung oder eines Schadens. Die Patientinnen und Patienten und ihre Rechtsvertreter sind immer frei, anstelle von Einigungsgesprächen juristisch gegen das Spital vorzugehen und ihren Fall von einem Gericht beurteilen zu lassen.
Vollständige Klarheit schaffen
Vor allem im Zusammenhang mit der Verwendung des so genannten Cardiobands stellten sich auch nach Vorliegen der externen Audits und Berichte noch Fragen. Die Spitalleitung bedauert die damaligen Geschehnisse und will vollständige Klarheit schaffen, um das Vertrauen der Patientinnen und Patienten, der Zuweiserinnen und Zuweiser und der Öffentlichkeit in die Klinik für Herzchirurgie zu bewahren. Die Spitalleitung des USZ beschloss deshalb im Mai 2024 die Einsetzung eines Gremiums aus unabhängigen, externen, medizinischen und juristischen Expertinnen und Experten, um die offen gebliebenen Fragen aufzuarbeiten. Diese Taskforce wird alle Fälle von Patientinnen und Patienten untersuchen, die zwischen 2016 und 2020 in der Klinik für Herzchirurgie starben oder bei deren Behandlung es zu Komplikationen bei der Verwendung des Cardiobands kam.
Bildung der Taskforce Herzchirurgie läuft
Die personelle Besetzung der Taskforce Herzchirurgie ist im Gange. Um ein unvoreingenommenes Auswahlverfahren sicherzustellen, geben wir derzeit keine weiteren Informationen dazu. Die Taskforce soll in den kommenden Wochen vollständig etabliert sein. Sie wird dann unverzüglich ihre Arbeit aufnehmen.
Die Ergebnisse der Taskforce werden veröffentlicht. Das USZ wird der Taskforce und den Behörden alle dafür notwendigen Informationen zur Verfügung stellen.