Anforderung Patientendokumentation / Bericht

Als Patientin oder Patient des USZ können Sie (bzw. Ihre gesetzliche Vertretung) Ihre Patientendokumentation online anfordern.

Anspruch von Drittpersonen auf Einsichtnahme in die Patientendokumentation

Drittpersonen wie etwa Angehörige haben nur dann Anspruch auf Einsichtnahme in die Patientendokumentation, wenn sie die entsprechende Einwilligung der Patientin bzw. des Patienten, der gesetzlichen Vertreterin oder des gesetzlichen Vertreters vorlegen können oder auf Basis einer expliziten gesetzlichen Grundlage. Reichen Sie dazu von Beginn weg die entsprechenden Beilagen ein (z.B. Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht durch Patientin bzw. Patient, Patientenverfügung, etc.).

Spezialfall: Einsichtnahme in die Patientendokumentation Verstorbener

Dafür ist eine Entbindung durch die Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich erforderlich. Der Schutz des Patientengeheimnisses überdauert nämlich den Tod einer Patientin bzw. eines Patienten (vgl. Merkblatt der Gesundheitsdirektion Zürich betr. Einsicht in Patientendokumentation von verstorbenen Personen). Der Anspruch auf Wahrung des Patientengeheimnisses ist unvererbbar und geht mit dem Tod nicht auf die Angehörigen über.

Die Angehörigen haben deshalb keinen Anspruch auf Einsichtnahme in die Patientendokumentation Verstorbener. Die Gesundheitsdirektion Zürich prüft stellvertretend für Verstorbene, ob deren Ärzte von der ärztlichen Schweigepflicht entbunden werden können. Dazu hat die Person, die Einsicht in die Patientendokumentation nehmen will, ein entsprechendes Interesse und nachvollziehbare Gründe nachzuweisen. Füllen Sie in diesem Fall bitte das nachfolgende Online-Formular ganz unten aus.

Online-Formular