Darüberhinaus ist 123I-IBZM hilfreich zur Diagnose eines Neuroleptika-induzierten Parkinson-Syndroms. Ein bereits durchgeführter Datscan ist eine wichtige Voraussetzung für eine Untersuchung mit 123I-IBZM.
Vor einer Untersuchung mit 123I-IBZM müssen diverse Medikamente pausiert werden, teils für längere Zeit. Detaillierte Informationen dazu erhalten Sie nach der Anmeldung für die Untersuchung mit 123I-IBZM.
Indikationen
Auch wenn 123I-IBZM in der Schweiz nicht zugelassen ist, ist eine Untersuchung bei uns unter gewissen Voraussetzungen möglich. Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (Grundversicherung) ist nicht verpflichtet zur Kostenübernahme – es ist daher eine Kostengutsprache der Krankenversicherung notwendig, falls die Untersuchung über die Grundversicherung bezahlt werden soll.
Details siehe PDF, Seite 105ff.