Für Patientinnen und Patienten
Am 18. März 2016 wurde das Krebsregistrierungsgesetz (KRG) verabschiedet, in dem die Krebsregistrierung in der Schweiz einheitlich geregelt wird. Die parallel dazu verfasste Botschaft erläutert die Hintergründe. Nachfolgend zum Gesetz wurde im Jahr 2017 die Krebsregistrierungsverordnung (KGV) verabschiedet, die weitere Einzelheiten der Registrierung regelt.
Ab 1. Januar 2020 treten schweizweit das Krebsregistrierungsgesetz (KRG) und die dazugehörige Verordnung in Kraft. Damit sind Ärztinnen und Ärzte, Laboratorien, Spitäler und andere private oder öffentliche Institutionen des Gesundheitswesens gesetzlich verpflichtet, relevante Daten dem Krebsregister zu melden.
Von der neu gegründeten Krebsregistrierungsstelle NKRS wurden folgende Informationen bezüglich der Registrierung zur Verfügung gestellt: