Die im Rahmen der neuen Spitalfinanzierung (SwissDRG) festgelegten Grundtarife tragen der Fallschwere von Patienten der fünf Universitätsspitäler nicht genügend Rechnung. Fazit: Die tatsächlichen Kosten werden nicht ausreichend gedeckt; ein Ertragsausfall von mehreren Hundert Millionen Franken ist die Folge. Die Tarifvorschläge des Preisüberwachers würden diesen Ausfall vervielfachen.
Die Universitätsspitäler stellen sich gegen die Berechnungen des Preisüberwachers im Rahmen der neu eingeführten Spitalfinanzierung (SwissDRG). Universitätsspitäler sind verpflichtet, Patienten mit komplexen Krankheitsbildern zu behandeln. Hinsichtlich dieses Auftrags sind die Grundtarifempfehlungen des Preisüberwachers eindeutig zu tief. Wenn man alle Fälle mit einem Fehlbetrag von über 30‘000 Franken erfasst, weisen die Universitätsspitäler einen Ertragsausfall von insgesamt 278 Millionen Franken aus. Bei Berücksichtigung der Fälle mit einem Defizit von unter 30‘000 Franken, dürfte der Ertragsausfall sogar auf das Doppelte steigern.
Der Preisüberwacher räumt ein, dass bei den Tarifen zwischen den Universitätsspitälern und den übrigen Spitälern differenziert werden soll. Er beschränkt diese Differenzierung aber auf die Einführungsphase von SwissDRG. Der maximale Grundtarif beträgt für Universitätsspitäler 9674 Franken und für die übrigen Spitäler 8974 Franken. Wer diese Grenzwerte überschreitet, arbeitet nach Ansicht des Preisüberwachers nicht wirtschaftlich. Die Universitätsspitäler halten die Spanne zwischen den beiden Tarifen für zu eng: Sie verlangen einen Grundtarif von mindestens 11‘000 Franken als angemessene Vergütung der von ihnen angebotenen komplexen Leistungen.
Das neue DRG-System entwickelt sich zu langsam. Dies zeigt sich an den ab 2014 geltenden neuen Tarifen, die den Besonderheiten der Universitätsspitäler kaum Rechnung tragen. Die wenigen, zusätzlich von SwissDRG vorgesehenen Zusatzentgelte reichen nicht aus, um Innovationen sowie neue Therapie- und Diagnosemethoden zu finanzieren. Die Universitätsspitäler verweisen als Alternative auf das deutsche DRG-System: Dort existieren 150 zusätzliche Tarifpositionen (Zusatzentgelte) zur Finanzierung von innovativen, teureren Verfahren und Medikamenten. Die Schweiz kennt dagegen nur drei Gruppen von Sonderentgelten. Ab 2014 werden es 15 sein; ein nach wie vor unbefriedigender Zustand.
Nicht einverstanden sind die Universitätsspitäler ferner mit den Abzügen und Strafgeldern, die der Preisüberwacher in seine Berechnungen aufnimmt: Sie sind besonders problematisch, weil sie strategische Bereiche wie etwa die Ausbildung betreffen. Mit derartigen Berechnungen verschliesst der Preisüberwacher die Augen vor den grundlegenden Unterschieden zwischen den Universitätsspitälern und den übrigen Leistungserbringern. Anders als bei diesen gehört die Aus- und Weiterbildung der Haus- und Fachärzte von morgen zu den Aufgaben der Universitätsspitäler. Wer dieser Tatsache nicht Rechnung trägt, könnte schwerwiegende personelle Folgen zu tragen haben, namentlich bei der Bekämpfung des in der Schweiz bereits ausgeprägten Fachkräftemangels.
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