Übersicht
Dazu gehört auch die wiederholte Überprüfung, sowohl des Restgehörs als auch der Hörverbesserung mit den Geräten. Nach erfolgter Diagnose eines Hörproblems findet zunächst ein Beratungsgespräch mit Ärzten, Ärztinnen, Akustikern und Akustikerinnen statt. Während dieses Gesprächs erhalten die Eltern Auskunft zu begleitenden Therapien wie der Audiopädagogik oder Logopädie, Anmeldeformulare für die Kostenübernahme durch die Sozialversicherung IV und weitere Informationen.
Je nach Art der Hörgeräteversorgung wird eine Ohrabformung vorgenommen und die Wahl der geeigneten Hörgeräte besprochen. Bei der Erstanpassung erhalten die Eltern eine Einführung zur korrekten Handhabung und dem Gebrauch der Hörgeräte. Es werden mit den Hörgeräten am Ohr des Kindes unterschiedliche Messungen, direkt am und im Ohr, vorgenommen, um die Programmierung so optimal wie möglich an die diagnostizierten Messwerte und anatomischen und weiteren Bedürfnisse anzupassen. Dies sind sogenannte Insitu-Messungen, wie die Perzentilanalyse, RECD und Rückkopplungstests. Wenn möglich wird auch bereits eine sogenannte Aufblähkurve gemessen, um die Verbesserung der Hörreaktion mit den Hörgeräten festzustellen.
In den folgenden Wochen und Monaten werden regelmässig Termine zur Beobachtung der Hör- und Sprachentwicklung im Alltag, Kontrollmessungen und Feinprogrammierungen der Hörgeräte stattfinden. Ausserdem erfolgen regelmässige Kontrollen durch den Ohrenarzt oder die Ohrenärztin. Bei Bedarf werden unterschiedliche Hörsysteme zum Vergleich oder auch sinnvolles Zubehör angepasst. Parallel dazu begleitet und fördert eine Audiopädagogin die Hörentwicklung des Kindes im Alltag. Bei Vorschulkindern finden die Therapielektionen meist bei der Familie zu Hause statt.
Nach Abschluss der Anpassung findet die Verrechnung mit dem Kostenträger, meist der IV-Stelle statt. Im Universitätsspital Zürich werden modernste Hörgeräte ohne Zuzahlung angepasst, es sei denn, die Eltern wünschen eine andere Hörgerätetechnologie.
Langzeit-Nachsorge
In den folgenden Jahren finden alle sechs bis zwölf Monate Verlaufskontrollen statt. So ist sichergestellt, dass das Kind stets eine gute Hörlösung hat welche den aktuellen Bedürfnissen angemessen ist. So kann sich Sprache bestmöglich entwickeln, in der Schule können Lerninhalte gut aufgenommen werden und in der Freizeit werden Sport, Musik und Gespräche mit der Familie und Freunden hör- und erlebbar.