Medienmitteilung

Finanzierung des USZ Neubaus Campus Mitte 1 und 2: Regierungsrat beantragt Fremdkapitalaufnahme durch den Kanton

Der Neubau Campus Mitte 1 und 2 wird unter anderem mit Fremdkapital finanziert. Davon soll der Kanton Zürich 690 Millionen zu vorteilhaften Konditionen am Kapitalmarkt aufnehmen und dem USZ in Form eines Darlehens weiterreichen.

Mit dieser Finanzierung wird das Neubauprojekt sichergestellt. Der Regierungsrat hat dem Kantonsrat einen entsprechenden Antrag unterbreitet.

Effizienzsteigerung durch kantonale Finanzierung

Das USZ ist eine selbstständige öffentlich-rechtliche Anstalt, jedoch in den Staatshaushalt des Kantons Zürich eingebunden. Sowohl die vom USZ direkt aufgenommenen Anleihen als auch jene des Kantons werden in der Bilanz unter den langfristigen Finanzverbindlichkeiten geführt. Der Kanton Zürich erhält von den führenden Ratingagenturen Höchstbewertungen bezüglich finanzieller Stabilität und Kreditwürdigkeit («AAA-Rating»), das USZ wird von den global relevanten Ratingagenturen nicht selbständig bewertet. Da der Kanton damit Anleihen am Kapitalmarkt zu niedrigeren Zinssätzen aufnehmen kann als das USZ, führt die Finanzierung über den Kanton zu einer gesamthaften Zinsersparnis von voraussichtlich rund 51 Millionen Franken über die Laufzeit der Finanzierung (2026-2040). Gemäss dem Antrag des Regierungsrates wird das Fremdkapital mit einer zusätzlichen Marge von 0,25 Prozent an das USZ weitergereicht.

Die Finanzierungstransaktion hat keine Auswirkungen auf die Investitionspriorisierung des USZ oder den geplanten Baufortschritt.

Möglichkeit der Eigenkapitalstärkung

Der Antrag des Regierungsrates sieht zudem vor, dass die gewährten Darlehen an das USZ auf Antrag in Dotationskapital umgewandelt werden können, bis eine Eigenkapitalquote von 60 Prozent erreicht ist. Diese Zielgrösse entspricht dem ursprünglichen Eigenkapitalniveau bei der Immobilienübertragung vom Kanton an das USZ.

Die Finanzierungstransaktion bedarf gemäss § 16 des Gesetzes über das Universitätsspital Zürich der Zustimmung der Mehrheit aller Kantonsratsmitglieder und unterliegt dem fakultativen Referendum.

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