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Passive Immunisierung gegen das Respiratorische-Synzytial-Virus (RSV) beim Neugeborenen – interprofessionelles Konzept am USZ

Zuletzt aktualisiert am 21. November 2024 Erstmals publiziert am 08. Oktober 2024

Respiratorische-Synzytial-Viren (RSV) sind während der Winterzeit der häufigste Grund für Hospitalisationen bei Neugeborenen und Säuglingen. Ab Herbst 2024 steht für die Basisimmunisierung der monoklonale Antikörper Nirsevimab (Beyfortus®) zur Verfügung. In der Klinik für Geburtshilfe und der Klinik für Neonatologie am USZ sorgt ein interprofessionell angelegtes Konzept dafür, dass möglichst viele neugeborene Kinder von diesem Schutz vor RSV profitieren. Ladina Vonzun, Leitende Ärztin in der Klinik für Geburtshilfe, erläutert den Prozess.

Die Respiratorischen-Synzytial-Viren (RSV) verursachen vor allem im Winterhalbjahr Erkältungen, grippeartige Erkrankungen und Bronchiolitiden. Während dieser Zeit ist RSV die häufigste Ursache für Hospitalisationen bei Neugeborenen und Säuglingen. Ab Herbst 2024 steht nun der monoklonale Antikörper Nirsevimab (Beyfortus®) zur Verfügung. Dieser wird von Bundesamt für Gesundheit (BAG) und der eidgenössischen Kommission für Impffragen (EKIF) als Basisimmunisierung für alle Neugeborenen, welche zwischen Oktober und März geboren werden, in der ersten Lebenswoche oder möglichst bald danach empfohlen. «Wichtig ist, dass es sich dabei nicht um eine Impfung handelt, sondern um eine passive Immunisierung. Die Verabreichung von Antikörpern (IgG), bewirkt einen direkten Immunschutz des Neugeborenen», betont Ladina Vonzun, Leitende Ärztin in der Klinik für Geburtshilfe am USZ.

Immunisierung gegen RSV – ein interprofessionelles Anliegen

Die Wirksamkeit von Nirsevimab wurde in mehreren internationalen Studien untersucht und belegt, die Sicherheit und mögliche Nebenwirkungen wurden in Studien bei 3751 Kindern über einen Zeitraum von einem Jahr beobachtet. Zudem wurde Nirsevimab im Winterhalbjahr 2023/2024 bereits in mehreren Ländern zehntausenden Neugeborenen und Säuglingen verabreicht. Die Vergütung wird durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung übernommen. Im SwissDRG sind die Kosten des Medikamentes abgebildet, nicht aber die zusätzliche pflegerische und ärztliche Leistung. Dies zwingt die Kliniken, den Mehraufwand in Zusammenhang mit der Verabreichung von Nirsevimab im stationären Bereich möglichst gering zu halten mit dem gleichzeitigen Ziel eines optimalen Deckungsgrades der Immunisierung der Neugeborenen. Letzteres bedingt eine gute Vorinformation der Eltern bereits im ambulanten Setting durch die niedergelassenen Gynäkologinnen, Gynäkologen und Hebammen, sowie eine optimale interprofessionelle Zusammenarbeit. «Am USZ haben wir dafür in Zusammenarbeit zwischen den Kliniken für Geburtshilfe und Neonatologie ein Immunisierungskonzept RSV ausgearbeitet, das die verschiedenen Kontaktpunkte während der Schwangerschaft, unmittelbar nach der Geburt und im Wochenbett nutzt, um die werdenden Eltern für die Immunisierung zu sensibilisieren und darüber zu informieren – und so möglichst viele Neugeborene zu immunisieren und bereits geschützt nach Hause zu entlassen», so Vonzun.

Information der Eltern an mehreren Kontaktpunkten

Die werdenden Eltern werden gemäss SGGG Newsletter während der Schwangerschaftskontrollen im ambulanten Bereich und auf der Pränatalstation von den Gynäkologinnen, Gynäkologen und Hebammen über die Möglichkeit der RSV-Immunisierung während des Wochenbetts informiert, zudem erhalten sie Informationen dazu mit den Geburtsunterlagen zugeschickt und diese liegen auch in den Sprechstunden auf und sind im eMutterpass enthalten.

Während dem Neugeborenenstatus im Gebärsaal (etwa nach Verabreichung des Vitamin K) werden die Eltern erneut darauf aufmerksam gemacht, dass die passive Immunisierung gegen RSV noch während der Hospitalisation auf dem Wochenbett empfohlen ist. Offene Fragen der Eltern werden fortlaufend vom ärztlichen Team, Hebammen und dem Pflegepersonal auf der Wochenbettstation geklärt. Die Vorsorgeuntersuchung durch die Neonatologen bietet dafür noch einmal Gelegenheit. Haben sich die Eltern für die Immunisierung entschieden, wird sie nach schriftlicher Verordnung durch die Pflege auf der Wochenbettstation verabreicht und im Impfpass dokumentiert.

«Zentral im Konzept ist die Wiederholung des Themas zu verschiedenen Zeitpunkten durch verschiedene Professionen. Das Thema bleibt so präsent, wir zeigen damit aber auch, dass allen Berufsgruppen die Immunisierung unterstützen», fasst Ladina Vonzun den Grundgedanken des Konzepts zusammen. «Die zuweisenden Gynäkologinnen, Gynäkologen und Hebammen sind deshalb wichtige Partner». Ein wichtiger Aspekt ist zudem, den Eltern immer aktiv zu vermitteln, dass Ärztinnen, Hebammen und Pflegepersonal jederzeit für Fragen zu der Immunisierung offen sind und diese gerne mit ihnen besprechen. «Wir hoffen, damit möglichst viele Eltern zu erreichen, bei denen vielleicht noch Unsicherheit besteht und Ihnen die nötigen Informationen für ihren Entscheid zu liefern.»

 

Mehr Informationen zum RSV

Ladina Vonzun, PD Dr. med.

Leitende Ärztin, Klinik für Geburtshilfe

Tel. +41 44 255 11 11
Spezialgebiete: Schwerpunkttitel Fetomaternale Medizin, FMH, Schwerpunkt operative Gynäkologie und Geburtshilfe, FMH, Invasive und nicht-invasive Pränataldiagnostik