Der Spitalrat des Universitätsspitals Zürich hat den ehemaligen Bundesrichter Dr. Niklaus Oberholzer mit der Leitung der unabhängigen Kommission beauftragt, welche die Vorgänge an der Klinik für Herzchirurgie im Zeitraum von 2016 bis 2020 untersuchen wird. Der Präsident des Spitalrates, André Zemp, hat heute zusammen mit Niklaus Oberholzer das Mandat und das weitere Vorgehen vorgestellt.
Wie im Mai dieses Jahres angekündigt, beauftragt der Spitalrat des Universitätsspitals Zürich (USZ) eine unabhängige Untersuchungskommission (damals noch als «Taskforce» bezeichnet) mit der Prüfung der Vorfälle an der Klinik für Herzchirurgie von 2016 bis 2020. Der Spitalrat hat sich zu diesem Schritt entschieden, weil diese Vorgänge das Vertrauen in das USZ bis heute beeinträchtigen.
Die damaligen Untersuchungen, Gutachten und Berichte, die im Auftrag des USZ und von Behörden einschliesslich der Staatsanwaltschaft in den Jahren 2020 und 2021 durchgeführt und erstellt worden sind, haben zu verschiedenen spitalinternen Anpassungen in Governance und Organisation geführt, sowie zu Gesetzesrevisionen.
Die Leitung der «Untersuchungskommission 16/20» («UK 16/20») wird Niklaus Oberholzer übernehmen, der bis 2019 am Bundesgericht in Lausanne tätig war, unter anderem auch als Präsident der Aufsichtskommission für die Bundesanwaltschaft. Er bringt mit seiner grossen juristischen Erfahrung in den vorgenannten Tätigkeiten und weiteren Mandaten beste Voraussetzungen mit, um die Arbeiten der unabhängigen Kommission erfolgreich zu leiten. Er ist auch für die weitere Zusammenstellung des Expertenteams der UK 16/20 verantwortlich, wobei sämtliche beigezogenen medizinischen und forensischen Experten vom USZ unabhängig sein müssen.
Gleichzeitig hat der Spitalrat das Mandat der UK 16/20 definiert. Wurden in bisher erstellten Berichten konkrete Meldungen zu einer kleineren Zahl von Eingriffen einbezogen, erhält die Kommission nun den uneingeschränkten Auftrag, chirurgische Eingriffe an der Klinik für Herzchirurgie im bezeichneten Zeitraum, mit Blick auf eine allfällig erhöhte Mortalität oder Komplikationen, besonders auch im Zusammenhang von dabei eingesetzten Medical Devices (z.B. Cardioband, TriCinch, Cardiovalve) zu untersuchen. Weiter stehen die Einhaltung von Vorschriften und Prozessen sowie der Richtlinien bezüglich Organisation sowie wirtschaftliche Aspekte im Zusammenhang allfälliger Verflechtungen der Klinik für Herzchirurgie und ihres Umfelds mit Entitäten ausserhalb des USZ im Fokus. Schliesslich soll die UK 16/20 für den definierten Zeitraum auch weitere in der Kritik stehende Zusammenhänge, wie etwa Entschädigungen an Patienten und Patientinnen, überprüfen können.
Dieser Auftrag kann von der unabhängigen Untersuchungskommission, so sie im Verlauf ihrer Tätigkeiten entsprechende Anhaltspunkte gewinnt, sowohl vom zeitlichen Rahmen her wie bezüglich der Gegenstände der Untersuchung erweitert werden.
Den Abschluss der Untersuchungen bildet ein Schlussbericht zu Handen des Spitalrates, der der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird. Der Spitalrat wird, falls im Bericht neue Erkenntnisse zutage treten, die dadurch angezeigten weiteren Massnahmen ableiten.
Vorbehältlich einer abweichenden Untersuchungsplanung, in der die UK 16/20 frei ist, sieht der aktuelle Auftrag vor, dass der Schlussbericht bis in etwa zwölf Monaten vorliegen und eine öffentliche Kommunikation durch die UK16/20 dazu zeitnah erfolgen wird.