Befundübermittlung erfolgt per A-Post
Bei Patienten und Patientinnen des USZ (mit Patientennummer) werden alle Befunde automatisch an das Klinik Informationssystem (KISIM) übermittelt und dort angezeigt.
Für externe Kunden werden die Befunde in den Laboratorien des IKC, der HAD oder der AKI ausgedruckt und per A-Post verschickt. Auf Wunsch kann die Befundmitteilung nach extern auch per E-Mail oder HL7-Schnittstelle erfolgen. Prinzipiell ist auch die Anbindung eines externen Klinikinformationssystems per HL7 Schnittstelle möglich. Zur Anmeldung und für weitere Informationen zu diesem Service wenden Sie sich bitte an das UZL-Sekretariat.
Bitte beachten Sie: Das UZL-Sekretariat erteilt keine Befundauskünfte.
Vertraulichkeit
Laborresultate sind vertrauliche Patientendokumente, die dem Datenschutz unterstehen. Sie dürfen nur vom behandelnden Arzt oder von der behandelnden Ärztin eingesehen werden. Dieses Recht kann auch an direkt zuständiges Pflegepersonal delegiert werden. Auskunft und Weitergabe von Resultaten und Befunden an auswärtige Ärzte, Ärztinnen und Personen sind nur nach Einwilligung des Patienten oder der Patientin möglich (Ausnahme: zuweisender Arzt oder zuweisende Ärztin) und müssen in der Regel beim behandelnden Arzt oder bei der behandelnden Ärztin angefordert werden. Das IKC, die HAD und die AKI geben ohne Einverständniserklärung des Patienten oder der Patientin keine Resultate an auswärtige Ärzte, Ärztinnen und Personen weiter, welche nicht den Auftrag erteilt haben.
Weitergehende Nutzung von Laborergebnissen für wissenschaftliche Zwecke
Das IKC, die HAD und die AKI sollen über die Weiterverwendung der von ihnen erstellten Laborergebnisse, z.B. für wissenschaftliche Zwecke, informiert werden. Bei Publikation von Forschungsergebnissen, die mit Hilfe von Labordaten des IKC, der HAD oder der AKI zustande kamen, sollen die verantwortlichen Laboratorien genannt und verdankt werden. Substantielle Beiträge von Forschenden des IKC, der HAD oder der AKI zu einer Studie sollen durch Koautorenschaften honoriert werden.
Im Falle von gesponserten Studien müssen das IKC, die HAD bzw. die AKI ebenfalls darüber informiert werden, dass die Daten an Dritte weitergegeben und finanziell vergütet werden.