Plötzlich nicht mehr urteilsfähig: das kann jedem passieren. Wer den eigenen Willen für diesen Fall festhält, entlastet seine Angehörigen. Besser als ein Standard-Formular auszufüllen ist die Patientenverfügung «Plus».
Es kann jeden treffen, ob durch Krankheit oder Unfall: selbst nicht mehr in der Lage zu sein, den eigenen Willen zu äussern. „Für den Fall, nicht mehr urteilsfähig zu sein, sollte man vorsorgen“, sagt Isabelle Karzig von der Klinischen Ethik am Universitätsspital Zürich. „Es entlastet Angehörige und Ärztinnen, wenn sie wissen, was das Therapieziel ist.“ Möglich ist das mit einer Patientenverfügung. Diese klärt, bis zu welchem Punkt Ärzte alles tun sollen, um das Leben zu verlängern – und ab wann sie sich auf palliative Pflege fokussieren sollen, die das Leid lindert.
Jedoch nützen Standard-Formulare aus dem Internet Ärzten oft zu wenig. „Häufig sind die Angaben nicht begründet und darum für Ärztinnen oder Angehörige nicht nachvollziehbar. Manchmal sind sie auch widersprüchlich“, so Karzig. Zum Beispiel sei es medizinisch nicht umsetzbar, wenn jemand zwar wiederbelebt, hingegen nicht auf einer Intensivstation behandelt werden wolle.
Im schlimmsten Fall endet ein solches Missverständnis fatal. Ein Beispiel erlebte Karzig selbst: Bei einer Frau war es nach einer Operation zu Komplikationen gekommen. Darauf musste sie wochenlang künstlich beatmet werden. In dieser Zeit fand man bei ihr zuhause eine Patientenverfügung, von der nicht einmal ihr Mann wusste. Darin gab die Frau an, dass sie maximal drei Wochen künstlich beatmet werden wollte. Diese Frist war jedoch längst verstrichen. Zudem war sich der Ehemann sicher, dass es nicht der Wille seiner Frau sein konnte, in dieser Situation zu sterben. Die Therapie wurde fortgesetzt – zum Glück. „Später stellte sich heraus, dass die Frau ein ganz anderes Bild im Kopf hatte, als sie die Patientenverfügung ausfüllte: nämlich jenes ihrer demenzkranken Mutter“, so Karzig. „Sie war froh, die Operation überlebt zu haben.“