Strabismus (Schielen) und Amblyopie (Sehschwäche)
Die Behandlung der Sehschwäche, die trotz einer Brillenkorrektur besteht, erfolgt meist mit Pflastern auf dem nicht schielenden Auge. Die Intensität und Dauer des Abdeckens wird dem Alter des Kindes angepasst. Die Früherkennung steigert den Erfolg der Behandlung.
Beim Vorliegen eines grossen, im Umgang mit Drittpersonen störenden Schielwinkels und / oder bei Verlust des räumlichen Sehens kann eine Augenmuskeloperation sinnvoll sein. Dabei handelt es sich um Eingriffe, welche unter die obligatorische Krankenversicherung fallen.