Spitalrat

Der Spitalrat ist das oberste Führungsorgan des USZ und besteht aus neun Mitgliedern. Seine Aufgaben sind vergleichbar mit jenen eines Verwaltungsrats einer Aktiengesellschaft.

Sieben Mitglieder des Spitalrats werden vom Regierungsrat des Kantons Zürich gewählt und die Wahl wird vom Kantonsrat genehmigt. Weiter sind je eine Person von der Universität Zürich und von der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich delegiert. Dem Spitalrat steht die Oberleitung, Aufsicht und Kontrolle der Geschäftsführung zu. Grundlagen für seine Tätigkeit bilden unter anderem das Gesetz über das Universitätsspital Zürich (USZG), die vom Kantonsrat verabschiedete Eigentümerstrategie und die Leistungsaufträge des Kantons Zürich.

Hauptaufgaben

Aufgaben des Spitalrats sind u.a.:

  • Verantwortung für die Erfüllung der kantonalen Leistungsaufträge
  • Regelung der Zusammenarbeit mit den Hochschulen
  • Berichterstattung an Regierungsrat zur Umsetzung der Eigentümerstrategie
  • Antragstellung auf Erhöhung oder Senkung des Dotationskapitals und für finanzielle Beiträge
  • Verabschiedung von Geschäftsbericht, Jahresrechnung, Antrag auf Gewinnverwendung oder Verlustdeckung
  • Festlegung der Unternehmensstrategie
  • Ernennung von Spitaldirektionsmitgliedern und Klinik- und Institutsdirektorinnen
  • Aufsicht
  • Rekursbehandlung im Personalbereich gegen Verfügungen der Spitaldirektion
  • Risikomanagement und Internes Kontrollsystem

Kontakt

Jessica Graf, lic. iur. RA

Generalsekretärin Spitalrat

Tel. +41 43 253 18 20

Agatha Zimmermann, lic. iur. RA

Generalsekretärin Spitalrat

Tel. +41 43 253 18 20

Thabea Morf, BSc

Verwaltungsassistentin

Tel. +41 43 253 40 82