Der Spitalrat ist das oberste Führungsorgan des USZ und besteht aus neun Mitgliedern. Seine Aufgaben sind vergleichbar mit jenen eines Verwaltungsrats einer Aktiengesellschaft.
Sieben Mitglieder des Spitalrats werden vom Regierungsrat des Kantons Zürich gewählt und die Wahl wird vom Kantonsrat genehmigt. Weiter sind je eine Person von der Universität Zürich und von der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich delegiert. Dem Spitalrat steht die Oberleitung, Aufsicht und Kontrolle der Geschäftsführung zu. Grundlagen für seine Tätigkeit bilden unter anderem das Gesetz über das Universitätsspital Zürich (USZG), die vom Kantonsrat verabschiedete Eigentümerstrategie und die Leistungsaufträge des Kantons Zürich.
Aufgaben des Spitalrats sind u.a.: